Bedingungen für Chauffeur- und Limousinendienste der Agentur Maximal.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Chauffeur-, Limousinen- und Transferdienste zwischen der Agentur Maximal (nachfolgend „Agentur") und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich zustimmt.
Die Agentur erbringt Personenbeförderung im Rahmen von Transfers, Stundenbuchungen, Airport- und Eventfahrten, auf Wunsch mit geschultem Sicherheitsfahrer. Art und Umfang ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
Die Eingaben im Buchungsfeld sind eine unverbindliche Anfrage des Kunden. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung durch die Agentur (per E-Mail oder telefonisch) zustande. Die im Buchungsfeld angezeigten Preise sind unverbindliche Schätzwerte, bis ein verbindlicher Festpreis bestätigt ist.
Es gelten die bei Buchungsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Im vereinbarten Preis sind nur die Leistungen enthalten, die im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind. Zusatzleistungen wie Parkgebühren, Mautgebühren, Fährkosten, Eintrittsgelder, Übernachtungskosten des Fahrers sowie weitere Nebenkosten, die zur Durchführung der vereinbarten Leistung notwendig oder gewünscht sind, werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Bei Bezahlung per Kreditkarte wird eine Servicepauschale in Höhe von 2,5 % auf den Rechnungsbetrag erhoben.
Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Bei Auftragsvolumina in Summe über 4.000 € ist grundsätzlich eine Vorauszahlung (Deposit) von 50 % sofort, mindestens jedoch 30 Tage vor Ausführung der beauftragten Dienstleistung fällig.
Beanstandungen oder Reklamationen bezüglich der erbrachten Leistung oder der Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich an die Agentur zu richten. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht und anerkannt.
Erscheint der Fahrgast nicht innerhalb der vereinbarten Abholzeit (inklusive vereinbarter Wartezeit), ist der Gesamtpreis vollständig zu zahlen.
Bei Nichterscheinen innerhalb der vereinbarten Zeitspanne bleibt der gesamte Preis fällig. Die Agentur wartet am Abholort bis zum Ablauf der vereinbarten Buchungsdauer, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Die Wartezeit beginnt mit der tatsächlichen Landezeit.
Bei Flugverspätungen von mehr als 30 Minuten können zusätzliche Kosten für die verlängerte Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen.
Die ersten 15 Minuten sind kostenfrei, danach erfolgt die Abrechnung je angefangene 15 Minuten.
Die Agentur wartet bis zum Ende der gebuchten Zeit. Verlängerungen sind als „Extra-Zeit" möglich.
Zusätzliche Wartezeit erfolgt in 15-Minuten-Blöcken und wird gemäß dem gebuchten Tarif berechnet.
Eine Verlängerung („Extra-Zeit") ist nur in vollen Stunden möglich und wird nach dem ursprünglichen Stundenpreis berechnet.
Fahrten außerhalb der Stadtgrenzen können zusätzliche Gebühren verursachen (z. B. Maut, Rückfahrtkosten).
Die Agentur darf Leistungen verweigern, falls eine rechtswidrige Nutzung vermutet wird.
Ankunftszeiten sind nicht garantiert; Sicherheitsvorschriften und die Verkehrssituation sind maßgeblich. Die Agentur haftet nicht für Folgeschäden bei verspäteter Ankunft.
Ist die Beförderung durch fehlende Informationen seitens des Nutzers nicht erfüllbar, bleibt der Preis zahlbar.
Rauchverbot, Gurtpflicht und ein sorgfältiger Umgang mit dem Fahrzeug sind verpflichtend. Die Agentur darf die Fahrt bei unangemessenem Verhalten abbrechen; der Preis bleibt fällig, Schadensersatz ist möglich.
Passagiere sind verpflichtet, beim Ein- und Aussteigen die Sorgfaltspflichten (§ 14 StVO) einzuhalten, und haften bei Missachtung vollumfänglich für entstehende Schäden.
Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt, Verkehrslage oder behördliche Anordnungen wird keine Haftung übernommen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: Juli 2026.